Strafbarkeit von Posing

Strafbarkeit von Posing

Für einen konsequenten und nachhaltigen Kinder- und Jugendschutz!

Angesichts des Falles Edathy wird diskutiert, ob so genannte „Posing-Fotos“ von Kindern und Jugendlichen legal sind.

Es ist an der Zeit, auch die Opfer, nämlich die Kinder und Jugendlichen, in der aktuellen Diskussion in den Blick zu nehmen.

Dass der Besitz von Film- und Fotosets mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen in Deutschland grundsätzlich als „legal“ eingestuft wird, ist im Sinne des Schutzes von Kindern zu hinterfragen. Die Union wird deshalb prüfen, ob unser Strafrecht angepasst werden muss. Wir haben eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um unser Rechtssystem mit Blick auf Kinderpornographie und „Posing“ mit dem anderer Länder zu vergleichen. Auch die Strafverfolgung muss überprüft und international angepasst werden.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir das Bundeskinderschutzgesetz eingeführt, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und den Kinderschutz in Deutschland maßgeblich verbessert hat. Das Bundeskinderschutzgesetz setzt auf Prävention und Intervention. Diesen Ansatz werden wir auch weiterhin verfolgen.

Unser aller Ziel muss ein konsequenter und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz sein. Mit dem Körper minderjähriger Kinder dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Kinder dürfen nicht zu Objekten sexueller Neigungen werden. Deswegen ist die Bagatellisierung der Fotos unsäglich.

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