Reform des Elterngeldes

Reform des Elterngeldes

Heute beschließt der Deutsche Bundestag die Reform des Elterngeldes. Damit verbessern wir die beliebteste Familienleistung erneut und passen sie noch stärker den Wünschen junger Eltern an. Mütter und Väter haben künftig noch mehr Möglichkeiten, Teilzeitbeschäftigung und Zeit mit ihren neugeborenen Kindern unter einen Hut zu bringen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird auf 32 Stunden angehoben, und der Partnerschaftsbonus kann künftig mit 24 bis 32 Stunden bezogen werden – beides passt besser zum üblichen 8-Stunden-Tag.

Eine immer wieder an uns herangetragene Bitte wird erfüllt: Eltern von besonders früh geborenen Kindern können bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate erhalten. Wir wollen Eltern in dieser schwierigen und emotional fordernden Zeit besonders unterstützen, damit sie ihren Kindern die Zuwendung geben können, die sie benötigen

Zurück

About the Author

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Facebook
Twitter
Instagram