Pressemitteilung: Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet

Pressemitteilung: Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet

Nadine Schön erläuterte im Parlament das neue TKG: Verbesserungen für Investitionen in Breitbandnetze und Verbraucherschutz

Berlin, den 27. Oktober 2011

Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Wirtschaftsausschuss, Nadine Schön, hat vor der heutigen Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in ihrer Rede im Bundestag dessen Vorteile erläutert. Im Anschluss erklärte sie:

„Gegenüber dem Kabinettsbeschluss enthält das TKG zahlreiche neue Regelungen, die die Rahmenbedingungen für Investoren in Breitbandnetze weiter verbessern, wovon auch insbesondere die ländlichen Regionen im Saarland profitieren werden: Investitionswillige Unternehmen verfügen nun z.B. auch über Auskunftsrechte gegenüber der Bundesnetzagentur über die zu erwartenden regulatorischen Rahmenbedingungen beim Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neue Verlegungstechniken wie das sog. „Micro-Trenching“ zu verwenden – abweichend von den geltenden Allgemeinen technischen Bestimmungen können dabei Glasfaserkabel weniger tief in die Erde gelegt werden.

Desweiteren können Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen ebenso für den Ausbau genutzt werden, wie Eisenbahntrassen oder andere Infrastrukturen, die sich dafür eignen. Ich fordere die Länder und Kommunen auf, eine Mitbenutzung zu ermöglichen. So könnten Synergien genutzt und Kosten eingespart werden.
Diese neuen Regelungen werden dazu beitragen, unser ehrgeiziges Ziel zu realisieren, bereits 2015, spätestens aber 2018, flächendeckend Breitbandanschlüsse mit einer Bandbreite von 50 MBit/s zu haben. Dabei sind wir auf dem besten Weg: Waren Anfang 2009 nur ca. 5-10% der Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen versorgt, so sind es seit Mitte 2011 bereits über 40%. Unser Motto lautet dementsprechend: Breitband für alle, und zwar schnell!

Aber auch die Verbesserung des Verbraucherschutzes haben wir bei den Beratungen mit unserem Koalitionspartner nicht aus den Augen verloren: Gegenüber dem Kabinettsbeschluss konnten wir auch hier zahlreiche weitere Regelungen zum Wohle des Endverbrauchers erfolgreich verhandeln: z.B. wurde die Möglichkeit geschaffen, die Transparenz der Rechnungsstellung zu erhöhen. Der Verbraucher kann beim Anbieter Informationen anfordern, welche die Aufschlüsselung der Rechnung für ihn nachvollziehbarer machen. Bei unerbetenen Werbeanrufen darf nun die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Beim Reizthema Call-by-Call wird es nun eine Preisansage geben und Mobilfunknetzbetreiber müssen auf Wunsch des Kunden einen Kostenairbag einbauen. Wir sind sicher, dass wir mit diesen Verbesserungen auf die Zustimmung der Verbraucher treffen werden.“

Zurück

About the Author

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Facebook
Twitter
Instagram