Pressemitteilung: Im Nachgang zum Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz

Pressemitteilung: Im Nachgang zum Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz

Nadine Schön plädiert für eine Änderung von § 174 des Strafgesetzbuches

Berlin, den 5. März 2012

Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Nadine Schön, spricht sich im Rahmen der Diskussion um sexuellen Missbrauch im Lehrer-Schüler-Verhältnis für eine Änderung von § 174 des Strafgesetzbuches aus.

„Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz in dieser Sache mag rechtlich korrekt sein, ist im Ergebnis aber unbefriedigend. Ich plädiere deshalb für eine Gesetzesänderung, welche sexuellen Missbrauch in einem Lehrer-Schüler-Verhältnis bei unter 16-jährigen konkret erfasst, umfassend unter Strafe stellt und nicht an formellen Zuständigkeiten Halt macht.

Für das Ob und den Umfang der Bestrafung entscheidend darf nicht die rein formelle Position der Lehrperson sein – sei sie an der Schule fest angestellt oder nur eine Aushilfskraft/Vertretung. Meiner Ansicht nach kommt es darauf an, dass sich die Lehrperson als erwachsener Mensch in einer professionellen Verantwortungsposition gegenüber ihren minderjährigen Schülern befindet. Verletzt sie dieses Vertrauen und missbraucht ihren Einfluss, so muss sie dafür bestraft werden“, erklärt Nadine Schön.

Das OLG Koblenz hatte in seinem Urteil vom 12. Januar 2012 eine frühere Verurteilung eines 32-jährigen Lehrers aufgehoben, der mit einer 14-jährigen Schülerin mehrmals sexuellen Verkehr gehabt hatte. Die Richter begründeten die Aufhebung der Strafe damit, dass der Lehrer weder Klassen- noch Fachlehrer der Schülerin gewesen sei, sondern nur in Vertretung tätig war. Er habe damit auch keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt. Ein Obhutsverhältnis habe somit nicht bestanden.

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