Pressemitteilung: Gesetzentwurf zur Streubesitzdividende

Pressemitteilung: Gesetzentwurf zur Streubesitzdividende

Nadine Schön MdB: Förderung innovativer Unternehmen ernst nehmen

Berlin, den 15. November 2012

Nadine Schön MdB, saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, erklärt als Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft des Vereins für Netzpolitik (cnetz) zum kürzlich beratenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Streubesitzdividende:

“In den kommenden Wochen haben die Oppositionsfraktionen die Möglichkeit, wirklich etwas für die Finanzierung innovativer Unternehmen zu tun. Wir erwarten, dass sie das Gesetzgebungsverfahren positiv begleiten und die tragfähige Lösung der Koalitionsfraktionen zur Streubesitzdividende unterstützen.”
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der letzte Woche in 1. Lesung beraten wurde, spricht sich dafür aus, auch ausländischen Gesellschaften eine Steuerbefreiung für Streubesitzdividenden zu gewähren. Gefolgt wird dabei dem österreichischen Vorbild, das die Steuerrückerstattung für ausländische Kapitalgesellschaften unter bestimmte Voraussetzungen stellt. Damit wird dem Anliegen der innovativen Wirtschaft in Deutschland zur besseren Versorgung mit Risikokapital Rechnung getragen.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der EuGH entschieden hat, dass die bisherige Praxis, Streubesitzdividenden unterschiedlich zu besteuern, je nachdem ob diese von einer inländischen Gesellschaft an eine inländische oder an eine EU-/EWR-ausländische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, europarechtswidrig ist.
Die Länder hatten daraufhin vorgeschlagen, künftig auch Streubesitzanteile von inländischen Beteiligungsgesellschaften zu besteuern. Dies hatte in der Start-Up-Community für große Empörung gesorgt.
Rund 1.600 Gründer und Investoren sprachen sich in einem Manifesto gegen die von den Ländern vorgeschlagene Regelung aus. “Streubesitzanteile besteuern heißt Innovation bremsen”, so die Aussage des Manifestos. Durch die Besteuerung werde Deutschland für inländische wie ausländische Risikokapitalgeber uninteressant. Dies wirke sich negativ auf die ohnehin schon unterentwickelte Risikokapitalversorgung in Deutschland aus.
“Zu einer vitalen Gründerszene mit Wachstumspotenzial gehört eine ausreichende Versorgung mit verfügbarem Kapital. Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Regelung ist dabei ein wichtiges Element”, betont Nadine Schön abschließend.

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