Pressemitteilung: Gemeinsame Erklärung von Nadine Schön, MdB und dem Vorsitzendes des Bundesverbands der Junioren des Handwerks, Frank Berting

Pressemitteilung: Gemeinsame Erklärung von Nadine Schön, MdB und dem Vorsitzendes des Bundesverbands der Junioren des Handwerks, Frank Berting

16 Prozent Mehrwertsteuer auf alles – einfach, transparent, gerecht und im Sinne der jungen Generation

Berlin, 25. August 2011

Angesichts der gestrigen „klarheitbringenden“ Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Currywurst, die am Imbissbudentisch im Stehen verzehrt wird, mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zu versehen, während der Gast, der sitzt, dem Budenbesitzer 19 Prozent abführen muss, geben Frank Berting, Vorsitzender des Bundesverbandes der Junioren des Handwerks und Nadine Schön MdB, CDU, Mitglied der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, folgende Gemeinsame Erklärung ab:

Die engagierte, junge Generation von heute – insbesondere junge Unternehmerinnen und Unternehmer – setzen auf Eigenverantwortung, Leistung, Fairness und Effizienz. Diesen Kriterien muss auch das Steuerrecht standhalten. Davon ist Deutschland weit entfernt, wie insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Mehrwertsteuer zeigen. Beispiele, die die heutige Absurdität des geltenden Regimes eindrucksvoll belegen, sind dieser Erklärung beigefügt.

Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent – was bringt uns das?

Positive Signalwirkung: Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz ist eine zukunftsgerichtete Regelung – einfach, transparent und gerecht. Das schafft Glaubwürdigkeit, Vertrauen und stellt die in den Mittelpunkt, für die Gesetze gemacht werden: Verbraucher, Betriebe, letztlich alle Bürger. Jungen Menschen gibt ein solches Signal und ein solcher Paradigmenwechsel Zuversicht und Motivation für die Zukunft.

Wachstum: 50 Prozent der wirtschaftlichen Dynamik – so heißt es – sind Psychologie. Zuversicht und Motivation haben große psychologische Wirkungen, die die Unternehmertätigkeit beflügeln und Wachstumsimpulse setzen. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz stärkt den Binnenmarkt und leistet einen Beitrag zum Abbau der Schwarzarbeit. Branchen, in denen bislang der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt und die dann künftig einen höheren Satz haben werden, profitieren auf der anderen Seite von günstigeren Einkäufen von Rohstoffen, Maschinen usw.

Entlastung: Unternehmen und öffentliche Institutionen profitieren von erheblichen Bürokratieentlastungen. Aufwändige Recherche, Abgrenzungsprobleme, komplizierte Auslegung und Umsetzung der Rechtslage, Wettbewerbsverzerrung sowie das Risiko, falsch zu handeln, entfallen.

Fairness: Diskussionen, welche Güter und Dienstleistungen zu dem Kreis der Bevorteilten zählen sollen, haben ein Ende. Damit endet der Prozess, dass jede Ausnahme zum Anlass weiterer Ausnahmen genommen wird. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz sorgt dafür, dass es keine Bevorteilten und Benachteiligten mehr gibt. Für alle gilt ein einheitliches, niedriges Niveau von 16 Prozent.

Korrektur: Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz führt zu Streuverlusten, weil auch einkommensstarke Schichten profitieren. Damit fehlt der Rechtfertigung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes jegliche Grundlage. Politisch wünschenswerte Zielvorgaben, z. B. Kompensation für arbeitsintensive Branchen oder Schutz einkommensschwacher Personen, sind auf direktem Wege zielgenauer zu erreichen. Hierzu gehört ein Einkommensteuerrecht, das gerade bei unteren und mittleren Einkommen den Grundsatz von mehr Netto vom Brutto realisiert.

Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die aufkommensneutrale Vereinfachung auch sozialpolitisch vertretbar ist. Die Umverteilungswirkungen sind äußerst gering. Wie die Stiftung Marktwirtschaft berechnet hat, betragen die Mehrbelastungen im Worst-Case weniger als 1 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Berechnungen des ZEW-Mannheim zeigen zudem, dass einkommensschwache Haushalte heut fast genauso hohe Anteile ihres Einkommens für Güter ausgeben, die mit dem Steuersatz von 19 Prozent belegt sind, wie einkommensstarke. Das bedeutet, dass ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent nicht zu Lasten einkommensschwacher Familien geht.

Sicherlich ist eine Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes angesichts des derzeitigen chaotischen Steuersystems nicht leicht zu realisieren. Dies darf jedoch nicht als Ausrede missbraucht werden, alles so zu belassen wie es ist. Genau diese Denkweise hat dazu geführt, dass unser heutiges Steuersystem so ist, wie es ist: Ein Beschäftigungsprogramm für Experten und ein Schlaraffenland für Unternehmen, die mit eigenen Rechts- und Steuerrechtsabteilungen Schlupflöcher finden können – zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen, die diese Möglichkeiten nicht haben.

Vieles spricht dafür, das Thema jetzt endlich anzugehen. Die dafür vorgesehen Arbeitsgruppe der Bundesministerien sollte nun ihre Arbeit aufnehmen.

Nadine Schön MdB,
Frank Berting

Berlin – 25.08.2011

Absurde Regelungen zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz

1. Lebensmittel

• Ermäßigt: Krabben und Garnelen, voller Satz für Hummer und Langusten.

• Ermäßigt: Pflanz- und Frühkartoffeln, voller Satz für Süßkartoffeln.

• Ermäßigt: Dill, voller Satz für Salbei.

• Ermäßigt: Gewürze, Majoran, Basilikum, voller Satz für Würzmischungen.

• Ermäßigt: Lorbeerblätter als Teegewürz, voller Satz für Lorbeerblätter als Küchenkraut, z. B. für Suppen.

• Ermäßigt: Kaffee, voller Satz für Bier.

• Ermäßigt: Leitungswasser, voller Satz für Mineralwasser.

• Ermäßigt: Croissants (oder Bratwürste), die zu Hause gegessen werden, voller Satz für Croissants (oder Bratwürste), die beim Bäcker (oder Metzger) gegessen werden. Diesen Irrsinn hat der Europäische Gerichtshof gerade als gemeinschaftswidrig erklärt, d. h. nicht mit EU-Recht vereinbar.

• § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 33 der Anlage § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 33 der Anlage 2 des UStG (!) : „Für Tomaten ganz oder in Stücken, auch homogenisiert, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, zum Beispiel Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von 7 Gewicht Hundertteilen oder mehr, gilt der ermäßigte Steuersatz, also 7 Prozent, und für Tomatenketchup und andere Tomatensaucen, sowie Tomatensuppen und Zubereitungen zum Herstellen solcher Suppen, gilt 19 Prozent“.

2. Kultur

• Ermäßigt: Bücher, voller Satz für Hörbücher, Klassik-CDs.

3. Luxus- versus Gebrauchsgüter und Dienstleistungen

• Ermäßigt: Trüffel, Handel mit Rennpferden (einschließlich reinrassiger Zuchttiere), voller Satz für Babywindeln, Friseurbesuche, Apothekenprodukte.

4. Sonstige

• Ermäßigt: Maultier oder Maulesel, voller Satz für Esel.

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