Pressemitteilung: Erleichterungen für Bürger im Ehrenamt

Pressemitteilung: Erleichterungen für Bürger im Ehrenamt

Nadine Schön MdB: Ehrenamtler dürfen nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen

Berlin, den 31. Januar 2013

Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön erklärt im Vorfeld der morgigen Verabschiedung des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz im Deutschen Bundestag:

„Ehrenamtliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Daher werden wir morgen ein Gesetz beschließen, das für eine umfassende Unterstützung des Ehrenamts und den Abbau bürokratischer Hindernisse sorgt.“
Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition wird der Deutsche Bundestag am morgigen Freitag ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschieden, das vor allem eine verbesserte steuerliche Förderung vorsieht. Auch die Haftungsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden beschränkt.

„Es kann nicht sein, dass sich jemand für die Gesellschaft engagiert und dabei mit einem Bein im Gefängnis steht“, ergänzt Schön.
Für Übungsleiter – beispielsweise Trainer – bleiben künftig bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Sonstige ehrenamtlich Tätige profitieren von der Ehrenamtspauschale, die auf 720 Euro angehoben wird. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht. Die Anhebung der Freibeträge entlastet gleichzeitig die Vereine von Bürokratie.

Dadurch soll die gesellschaftliche Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements zum Ausdruck gebracht werden.

Die Umsatzgrenze, bis zu der Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb gelten, wird auf 45.000 Euro angehoben. Hierdurch entfällt bei kleineren Veranstaltungen die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen oder dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.

Bürgerschaftliches Engagement wird zu großen Teilen durch Vereine und Stiftungen erbracht. Der Gesetzentwurf enthält daher auch eine deutliche Erleichterung bei der Rücklagenbildung. Zusätzlich aufgenommen wurde eine Lockerung des sogenannten Endowment-Verbots, d.h. des Verbots von Vermögensübertragungen. Die Regelung ermöglicht es steuerbegünstigten Körperschaften, eine andere steuerbegünstigte Körperschaft mit Vermögen auszustatten. Damit wird z. B. die Einrichtung von „Stiftungsprofessuren“ erleichtert.

Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 1. März 2013 dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zugestimmt hat, werden die Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

„Davon werden auch viele Saarländer profitieren, denn bei uns im Saarland gibt es besonders viele ehrenamtlich Tätige,“ so Schön.

Pressemitteilung im PDF-Format

Zurück

About the Author

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Facebook
Twitter
Instagram