Pressemitteilung: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Berufsanerkennung

Pressemitteilung: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Berufsanerkennung

usagen von Völklinger Integrationskonferenz umgesetzt

Berlin, den 29. September 2011

Noch im vergangenen Jahr bei der Integrationskonferenz in der Völklinger Hütte wurde im Beisein von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen heftig über die Notwendigkeit der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse diskutiert. “Ich bin froh und stolz, dass wir mit dem heute verabschiedeten Gesetz eine gute und effektive Lösung für die damals diskutierten Probleme liefern”, erklärt die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön.

Nadine Schön weiter: „Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, muss auch die Chance erhalten, in diesem Beruf bei uns arbeiten zu können. Dabei darf es im Grundsatz keinen Unterschied machen, ob man Arzt oder Architekt ist, ob man in Argentinien oder Ägypten seinen Beruf gelernt hat, oder ob man Spätaussiedler ist oder nicht. Entscheidend ist, dass die Qualität der Ausbildung deutschem Niveau entspricht.“

„Wir schaffen deshalb nur ein einheitliches Anerkennungsverfahren: Innerhalb von drei Monaten muss geklärt werden, inwieweit die ausländischen Zeugnisse deutschen Abschlüssen entsprechen. Kleinere Abweichungen können mit Berufserfahrung ausgeglichen werden. Größere Abweichungen dadurch kompensiert werden, dass der Betroffene Eignungsprüfungen erfolgreich absolviert (z.B. Arbeitsproben abgibt) oder an Anpassungslehrgängen teilnimmt.

Ziel ist, die Qualifikationen der zugewanderten Menschen für unsere Gesellschaft zu nutzen und ihnen durch die Anerkennung ihrer Abschlüsse den Weg zur Integration zu ebnen.“

“Wir werden uns weiter für schnelle Anerkennungsverfahren in Europa einsetzen, zugunsten unserer eigenen Mobilität und zugunsten unseres Fachkräftebedarfs in Deutschland. Deshalb werde ich noch im Oktober an einer Videokonferenz mit den Kollegen des Europäischen Parlaments teilnehmen, um weitere Schritte zu besprechen”, so Nadine Schön abschließend.

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