Pressemitteilung: Änderung des Unterhaltsrechts

Pressemitteilung: Änderung des Unterhaltsrechts

Nadine Schön MdB: Mehr Rechtssicherheit und finanzieller Schutz für Frauen

Berlin, den 14. Dezember 2012

Nadine Schön MdB, saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, begrüßt das gestern im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Nachbesserung der Unterhaltsregelung für langjährige Ehen.

„In der Vergangenheit wurden Frauen durch eine Scheidung oftmals finanziell benachteiligt. Insbesondere Frauen, die viele Jahre verheiratet waren, dürfen nicht ins finanzielle Abseits geraten. Daher ist es richtig, die Ehedauer bei der Bemessung des Unterhalts maßgeblich zu berücksichtigen. Dieses Gesetz trägt damit einem unserer zentralen Anliegen, mehr Rechtssicherheit und Schutz für Frauen aus langjährigen Ehen bei einer Scheidung zu erreichen, Rechnung“, erklärt Nadine Schön.

Hintergrund sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen im Zuge der Unterhaltsrechtsreform 2007, die den Eindruck erweckt haben, dass der nacheheliche Unterhaltsanspruch beim Fehlen ehebedingter Nachteile regelmäßig befristet oder gekürzt wird.

Mit der gesetzlichen Änderung des § 1578 b BGB kann zukünftig von einer Kürzung oder Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach einer langjährigen Ehe abgesehen werden, auch wenn keine konkreten ehebedingten Nachteile messbar sind.
„Betroffene Frauen brauchen echte Teilhabe- und Verwirklichungschancen. Die verabschiedete Rechtsänderung ist daher ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg für Frauen“, betont Nadine Schön.

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