Neuregelung zum §219a StGB

Neuregelung zum §219a StGB

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, den Paragraf 219a StGB nicht zu streichen, sondern zu ergänzen – und damit das Werbeverbot zu erhalten. Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, umfassende und sachgerechte Information und Beratung benötigen. Wichtig ist uns als Union, dass der Arzt lediglich darüber informiert, dass er eine solche Maßnahme durchführt. Weitergehende Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Das schafft Rechtssicherheit für die Ärzte und trägt dem Gedanken Rechnung, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht um eine ärztliche Maßnahme wie jede andere handelt.

Die Debatte über ungewollte Schwangerschaften sollten wir dazu nutzen, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die ungewollt kinderlos sind. Die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums fließt momentan nur, wenn sich das jeweilige Bundesland, in dem das Paar wohnt, an der Förderung ebenfalls beteiligt. Das ist ungerecht und den betroffenen Paaren nur schwer zu vermitteln. Die Zuschüsse aus der Bundesinitiative müssen deshalb in ganz Deutschland gewährleistet werden. Das wollen wir umsetzen. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt für viele Paare eine große Belastung dar. Wenn der Staat bei Verhütung und Abtreibungen finanziell unter die Arme greift, darf er bei der Kinderwunschbehandlung nicht knausern.

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