Heute hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmten Eckpunkte des Gesetzentwurfs zum ElterngeldPlus vorgestellt.
Mit der Einführung des ElterngeldPlus geben wir jungen Eltern noch mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens. Das ist das Kernanliegen der Union. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren zu können. Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit eröffnen wir nun neue Möglichkeiten. Zudem wird mit dem ElterngeldPlus die Partnerschaftlichkeit gestärkt. Das ElterngeldPlus sieht viele neue Gestaltungsvarianten vor: Elterngeldbezug ohne Erwerbstätigkeit, in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit, gemeinsame Elternzeit oder abwechselnde Inanspruchnahme von Elterngeld – alles ist künftig möglich, ohne dass Elterngeldansprüche reduziert werden.
Hintergrund:
Wenn Eltern sich heute gemeinsam um ihr neugeborenes Kind kümmern und parallel Elterngeld beziehen, sind die 14 Elterngeldmonate nach 7 Monaten verbraucht. Und wenn Eltern heute während der Zeit des Elterngeldbezugs eine Teilzeittätigkeit aufnehmen, reduziert sich ihr Elterngeldanspruch. Hier setzt das ElterngeldPlus an, das in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit doppelt so lange bezogen werden kann wie das Elterngeld. Aus 14 Monaten Elterngeld können 28 ElterngeldPlus-Monate werden. Dabei beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das Eltern ohne Erwerbstätigkeit nach der Geburt bekämen. Wenn Mutter und Vater für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, können sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate beziehen.