Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte!

Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte!

Wir haben uns gestern mit den Frauenpolitikerinnen und -politiker der Koalition über die Einzelheiten der Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt und bringen Verbesserungen für Prostituierte auf den Weg.
Dabei ist es uns gelungen, im Kampf gegen Zwangsprostitution wichtige Änderungen am Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Koalition im Jahr 2002 beschlossen hatte, durchzusetzen.
Wir schaffen umfassende Möglichkeiten für eine bessere Kontrolle und ermöglichen mehr Schutz und Hilfe für die Frauen, die unter den schlimmen Zuständen im Milieu leiden.
Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben: Alle Prostituierten müssen sich künftig anmelden und den Nachweis über die Anmeldung auf Verlangen gegenüber Behörden vorlegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer ärztlichen Gesundheitsberatung, durch die wir Prostituierten ermöglichen, Kontakt zu einer vertraulichen Stelle außerhalb des Milieus aufzunehmen. Unter 21-Jährige müssen sich jährlich neu anmelden, über 21-Jährige alle zwei Jahre. In diesem Zeitraum müssen sie erneut zwei Mal bei einem Arzt vorstellig werden.
Wichtig ist für uns auch die Einführung der Kondompflicht, die die Selbstbestimmung der Prostituierten stärkt. Mit Verweis auf das Gesetz kann ungeschützter Geschlechtsverkehr abgelehnt werden. Ein klares Signal an den Freier, dass Prostituierte nicht als reine Objekte anzusehen sind.
Mit der Einführung eines besonderen Schutzparagrafen für unter 21-Jährige wird der besonderen Situation der jungen Prostituierten Rechnung getragen.
Ich freue mich, dass mit dieser Einigung allen Forderungen aus den Eckpunkten, die die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr letzten Jahres beschlossen hat, Rechnung getragen wurde.
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