Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Umgesetzt wird dies durch die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Denn bisher tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar den allgemeinen Beitragssatz zu gleichen Teilen. Der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt, wird jedoch komplett vom Arbeitnehmer allein getragen. Mit dem in dieser Woche abschließend beratenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz wird geregelt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen zahlen.

Außerdem werden mit dem Gesetz kleine Selbstständige und Existenzgründer entlastet, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten. Der bisherige Mindestbeitrag in der Krankenkasse wird ab 2019 auf nur noch 171 Euro halbiert. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.

Außerdem soll die soziale Absicherung von Soldaten auf Zeit verbessert werden. Sie können sich nach ihrem Dienstende künftig leichter in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern.

Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über große finanzielle Reserven, die sie aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung aufbauen konnten. Ab 2020 sollen zugunsten der Versicherten die Rücklagen der Krankenkassen abgeschmolzen werden.

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