Mehr Gerechtigkeit für Mütter in der Rente!

Mehr Gerechtigkeit für Mütter in der Rente!

Heute haben wir im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen:

Die Mütterrente kommt. Wir können Vollzug melden!
Die Union löst  damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein. Ab 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro (West)  bzw. 26,39 Euro (Osten). Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden. Wer noch aktive Arbeitnehmerin ist, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Das gleiche gilt natürlich für Väter, die sich für Kindererziehung entschieden haben, entsprechend.

Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anhebung des Rehabudgets sind wichtige Maßnahmen, die auch für künftige Generationen die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gewährleisten.
Wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. In der Regel können die Betroffenen nicht mit einer üppigen Rente rechnen und die wenigsten könnten an ihrer Erwerbssituation noch etwas ändern.

Bei der politisch durchaus umstrittenen Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren bereits ab 63 eine abschlagfreie Rente beantragen zu können, ist es gelungen, in den Nachverhandlungen durch eine Stichtagsregelung neue Frühverrentungsanreize zu unterbinden.

Zudem wird jetzt auch das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze vereinfacht.
Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Vertrages kann ein Arbeitsverhältnis auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist auch mehrfach möglich.

Dieses Rentenpaket ist ein guter und gerechter Kompromiss, bei dem die Union an entscheidenden Punkten maßgebliche Veränderungen erreicht hat.

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