Elterngeld + Corona-Alltag Im Plenum  + Gelder Für Wahlkreis

Elterngeld + Corona-Alltag Im Plenum + Gelder Für Wahlkreis

Liebe Leserinnen und Leser,

von Alltag oder Normalität ist im Bundestag, wie nahezu überall in Deutschland, wenig zu spüren. Auch wenn mittlerweile schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen werden, bleiben Arbeit und Leben doch weiter sehr eingeschränkt. Das Tragen eines Mundschutzes, das ständige Desinfizieren der Hände und der permanente Abstand zu Freunden und Kollegen bleibt auch für mich ungewohnt, ist aber aus meiner Sicht verkraftbar, wenn wir dadurch das so wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben langsam wieder ankurbeln können. Das wichtigste dabei: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund und passen Sie auf sich auf!

Ihre Nadine Schön


 

Perspektive für Familien in der Krise

Computer, Kochlöffel und Kinderbuch – der tagtägliche Wahnsinn in den Familien seit Corona. Die Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern.  Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Wir sorgen dafür, dass Väter und Mütter, die im Elterngeld- oder Eltergeld-Plus-Bezug sind und jetzt nicht in dem Stundenkorridor arbeiten können, wie es eigentlich geplant war, nämlich entweder weil sie in einem systemrelevanten Beruf mehr arbeiten oder weil sie eben wegen Kurzarbeit weniger arbeiten, keine finanziellen Einbußen haben. Wir sorgen dafür, dass diejenigen, die sich jetzt auf ein Baby freuen und ihre finanziellen Planungen gemacht haben, keine coronabedingten Ausfälle haben. Diese Monate klammern wir aus der Einkommensberechnung aus. Das sind wichtige Maßnahmen.

Meine Rede können Sie hier nochmal ansehen.


Bundesmittel für das St. Wendeler Land

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch die Förderungen aus dem aktuellen Denkmalschutz-Sonderprogramm IX bewilligt.Ich freue mich sehr, dass ich zum wiederholten Mal die Verantwortlichen in Berlin von den Projekten in meinem Wahlkreis überzeugen konnte. Nachdem vor wenigen Wochen 600.000 Euro für die Sanierung des Hellbergbadkomplexes in Eppelborn bewilligt worden sind, werden nun aus dem Denkmalschutzprogramm insgesamt 200.000 Euro nach  Nohfelden, Tholey und St. Wendel gehen. Das ist nicht selbstverständlich – das Programm ist erneut vielfach überzeichnet.

Mit den jetzt gewährten insgesamt 200.000,- Euro können die jeweiligen Baumaßnahmen an der Burgruine in Nohfelden (30.000,-), am historischen Kreisständehaus in St. Wendel (100.000,-), am Schaumberg (40.000,-) und am historischen Besche-Haus in Tholey (30.000,-) umgesetzt werden. Darüber hinaus freut es mich auch, dass für die Friedenskirche der Alt-Katholischen Gemeinde in Saarbrücken rund 112.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch  dieses Projekt hatte ich auf die Bitte der Verantwortlichen hin unterstützt.

Ein wichtiges Signal für die Region und ein Beweis, dass man durch eine gute Zusammenarbeit von der kommunalen bis zur Bundesebene viel erreichen kann. Herzlichen Dank an die Bürgermeister und den Landrat sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen und der Kirchengemeinde, die die Anträge vorbereitet haben.

Und kleiner Tipp an meinen Wahlkreiskollegen Christian Petry: Man schmückt sich nicht mit fremden Federn.


Unterstützung für Studenten

Wir haben in den vergangenen Wochen viele Corona-Schutzmaßnahmen und Hilfspakete auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgekosten dieser Krise so gering wie möglich zu halten. Die Gruppe der Studenten war dabei zunächst etwas zu kurz gekommen. Das haben wir jetzt geändert.

Denn nicht alle Studierenden, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, finden umgehend neue Erwerbsmöglichkeiten. Das führt bei vielen Studenten schnell zu großen finanziellen Schwierigkeiten. Mit dem KfW-Studienkredit sowie den Zuschüssen der Studentenwerke bieten wollen wir schnelle Hilfe leisten.

Die betroffenen Studierenden können ab dem 8. Mai 2020 ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der KfW beantragen. Die Überbrückungshilfe fußt auf dem langbewährten KfW-Studienkredit, der für alle Antragssteller ab Mai bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt wird. Studierende, die zwischen Mai 2020 und März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen, werden ebenso unterstützt: Auch ihre Darlehen werden in dieser Zeit zinsfrei sein.

Auch für die Gruppe der ausländischen Studierenden, die pandemiebedingt aktuell besonders von finanziellen Engpässen betroffen sind, werden wir von Juli 2020 bis März 2021 den Studienkredit öffnen. Folglich werden auch ausländische Studierende die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens in Anspruch nehmen können. Das zinslose Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat ausgezahlt und auf unbürokratischem Wege online beantragt werden. Alle Infos dazu gibt es hier.

Neben der Hilfe über die KfW werden wir darüber hinaus dem Deutschen Studentenwerk (DSW) 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studentenwerke vor Ort zur Verfügung stellen. Mit diesem Zuschuss soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Nothilfefonds der Studentenwerke sollen entsprechend durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und in Kooperation mit dem DSW aufgefüllt werden.

Wir dürfen und werden nicht zulassen, dass Studierende durch die Corona-Pandemie in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums getrieben werden. Mit dem KfW-Studienkredit sowie den Zuschüssen über die Studentenwerke bieten wir den betroffenen Studierenden deshalb die Möglichkeit auf eine unbürokratische, schnelle und wirksame Unterstützung.


Faktencheck: Impfzwang

Viele Mails haben mich von besorgten Bürgern erreicht, die im Zuge der Corona-Krise befürchtet haben, die Bundesregierung plane einen „Impfzwang durch die Hintertür“. Dabei geht es um den Entwurf für ein „zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Im Zentrum dieser Debatte stand ein Abschnitt zur Einführung eines sogenannten Immunitätsausweises. Hier wurde von einigen ein Impfzwang hineininterpretiert, der dort gar nicht vorgesehen war.

Außerdem hat der Minister nun eine Ethikkommission damit beauftragt, die ethischen Gesichtspunkte der Einführung eines Immunitätsausweises zu erörtern. Dabei geht es auch um die Frage, wie ein solche ausgestaltet werden könnte, damit niemand diskriminiert wird.

Trotzdem hat sich auch bei dieser Debatte gezeigt, wie schnell  Youtube-Videos von Einzelpersonen sich mit falschen Informationen und vor allem falschen Interpretationen im Netz verbreiten und viele Menschen beunruhigen. Denn es waren vor allem dubiose Quellen im Netz, die den Mythos vom Impfzwang verbreitet haben und dabei mächtig Stimmung gemacht haben. Das meiste davon war schlichtweg falsch oder vollkommen übertrieben.
Deshalb hier noch ein kleiner Faktencheck.


Themen der Woche im Plenum

In den Sitzungen des Bundestages dominiert auch weiterhin das Thema Corona. So haben wir Regelungen für die Rückerstattung gebuchter Veranstaltungen getroffen, die das investierte Geld der Kunden und die Liquidität der Veranstalter bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs sichern soll.

Allerdings stehen mittlerweile auch wieder vermehrt Themen auf dem Plan, die nicht direkt etwas mit Corona zu tun haben. Diese Woche haben wir uns auch mit einer Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das Gesetz regelt die Verantwortung von Plattformen, wenn auf ihnen Hasskommentare, Aufrufe zu Straftaten oder ähnliches verbreitet werden. Durch die Anpassung sollen Meldungen von Inhalten einfacher werden und die Fristen zum Entfernen von Beiträgen der Art des Inhaltes stärker angepasst werden.

Außerdem stand das Thema „Upskirting“ zur Debatte. Am Mittwoch haben wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen debattiert. Dazu habe ich folgendes erklärt:
„Upskirting und Fotografieren in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte. Diese Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung werden endlich strafbewehrt. Seit vielen Monaten bewegt uns das Thema Upskirting genauso wie das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt. Es ist gut, dass beide Taten nun endlich unter Strafe gestellt werden und damit den Tätern deutlich gemacht wird, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist. Solche Übergriffe in die Intimsphäre einer Frau sind demütigend und verletzend. Es ist traurig, aber leider notwendig, dass wir einen Straftatbestand brauchen, der sicherstellen soll, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können.“

Die ganze Pressemitteilung können Sie auch hier nochmal nachlesen.


Aktuelle Infos aus dem Saarland

Seit Montag sind im Saarland neue Regeln für die Bekämpfung von Corona in Kraft. Verschiedene Betriebe (z.B. Frisörsalons, Geschäfte über 800m² und Fahrschulen) Einrichtungen (Kirchen, Museen, schrittweise auch Schulen und Hochschulen) werden wieder geöffnet. Auch die Regeln zum Verlassen der Wohnung wurden gelockert.

Diese Lockerungen sind ein Erfolg von uns allen: Wir haben durch große Disziplin in der Bevölkerung bisher das Schlimmste verhindern können. Die Infektionszahlen sind rückläufig, es gibt weitaus mehr Genesene als Kranke. Deshalb sind Lockerungen in kleinen Schritten richtig, auch um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nicht zu lange zu strapazieren. Das alles natürlich, ohne eine zweite Infektionswelle zu riskieren.

Gestern beschlossen Ministerpräsident Tobias Hans und seine Kollegen Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin weitere Lockerungen, z.B. die Öffnung von gastronomischen Betrieben mit entsprechendem Hygienekonzept (im Saarland spätestens zum 18.05.), Lockerungen beim Besuch von Alten/- und Pflegeheimen, sowie Treffen mit Personen eines anderen Haushaltes für das gesamte Bundesgebiet, inklusive eines Reaktionsmechanismus, falls die Zahlen regional ansteigen sollten. Ein richtiger und sorgsamer Schritt, wie ich finde!

Alle Informationen zur Lage im Saarland können Sie hier nachlesen: Website Landesregierung zu Corona 


 

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