Morgen begeht Deutschland zum 10. Mal den Equal-Pay-Day, der symbolisch den Tag markiert, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am Ende des Vorjahres erhalten haben.
Das Statistische Bundesamt bestätigt es jedes Jahr: Frauen verdienen in Deutschland immer noch weniger als Männer – auch wenn in diesem Jahr der bereinigte Lohnunterschied um ein Prozent geringer ausfällt. Selbst wenn bestimmte Faktoren, wie häufigere Teilzeitarbeit von Frauen, Berufsunterbrechungen aufgrund von Kindererziehungszeiten oder ein bestimmtes Berufswahlverhalten aus den Verdienstunterschieden heraus gerechnet werden, bleibt eine Differenz von sechs Prozent.
Das können wir nicht akzeptieren, denn Frauen leisten dieselbe wertvolle Arbeit wie Männer. Das muss wertgeschätzt werden – auch finanziell. Der Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz, den wir derzeit im Deutschen Bundestag diskutieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch gibt er den Frauen ein Instrument an die Hand, die geltende Rechtslage auch durchsetzen zu können. Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Arbeitsentgelt sind schon heute verboten. Aber wie sollen Frauen nachweisen, dass sie für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger Entgelt erhalten als ihr männlicher Kollege, wenn in punkto Entgeltgleichheit Dunkelheit herrscht? Der neue Auskunftsanspruch wird das ändern. Und das ist gut so.
Das Gesetz alleine wird die Lohnlücke jedoch nicht schließen. Aber zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, der verbesserten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen und einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Fürsorge- und Erwerbsaufgaben wird sie geringer werden.
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