Länder müssen Qualitätsstandards für Kitas definierenLänder müssen Qualitätsstandards für Kitas definieren

Länder müssen Qualitätsstandards für Kitas definierenLänder müssen Qualitätsstandards für Kitas definieren

Gestern haben die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas zusammen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ein Gutachten vorgelegt, das dem Bund die notwendige Gesetzgebungskompetenz für die Verabschiedung eines Bundesqualitätsgesetzes für die Kinderbetreuung zuspricht.

Ich halte ein solches Bundesgesetz für Bevormundung der Länder und Kommunen. Das ist mit uns in der Form nicht zu machen. Die Länder und Kommunen können heute – auch dank der massiven finanziellen Unterstützung durch den Bund – jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz garantieren. Und selbstverständlich arbeiten sie zusammen mit dem Bund an der Verbesserung der Betreuungsqualität.

Doch da die einzelnen Länder besondere Stärken wie auch Entwicklungsbedarfe bei der Kinderbetreuung haben, setzen sie unterschiedliche Schwerpunkte und müssen Qualitätsstandards für Kitas selbst definieren. Und das sollten wir ihnen weiterhin zugestehen – so wie wir auch bei der Qualität der Schulen und Hochschulen keine Vorgaben durch ein Bundesgesetz festschreiben.

Besser als die Länder zu bevormunden ist es, gemeinsame Qualitätsziele für die Kinderbetreuung zu entwickeln. Länder und Bund haben vor gut einem Jahr damit begonnen und eine Arbeitsgruppe einberufen, die konkrete Handlungsziele zur Weiterentwicklung der Qualität und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeitet.
Das ist der richtige Weg, unser gemeinsames Ziel gleicher Bildungschancen zu ermöglichen!

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