Kombination aus fester Quote und Flexiquote

Kombination aus fester Quote und Flexiquote

Heute haben Bundesfamilienministerin Schwesig und Bundesjustizminister Maas die Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren zur Frauenquote vorgestellt.

Die Große Koalition setzt zügig und konsequent die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Frauenquote um. In drei Bereichen werden wir Regelungen einführen, um das Ziel zu erreichen, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Mit der Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen werden ca. 120 Unternehmen verpflichtet. Diese verbindliche Quote gilt ab dem 1. Januar 2016 sukzessive bei den ab dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten.

Insbesondere die Flexiquote ist ein kluges und praktikables Modell. Börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festlegen, diese veröffentlichen und hierüber transparent berichten. So ist es jedem Unternehmen möglich, sich klare Zielvorgaben zu geben – dies passgenau für die eigene Belegschaft und Struktur, die jeweilige Branche sowie unter Berücksichtigung der unternehmerischen Freiheit. Die Flexiquote wird einen deutlichen Kulturwandel in den Unternehmen bewirken: die verstärkte Einbeziehung der Potenziale von Frauen.

Nicht zuletzt sehen wir als Große Koalition Regelungen vor für den öffentlichen Dienst des Bundes sowie bei Berufungen und Entsendungen in Gremien im Einflussbereich des Bundes. Denn wenn den Unternehmen Quoten auferlegt werden, ist dies dem öffentlichen Sektor ebenso abzuverlangen. Deshalb werden wir das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz novellieren, um auch die Führungspositionen in der Bundesverwaltung, den Gerichten, den Unternehmen des Bundes und die Besetzungen von Berufungsgremien im Blick zu haben.

Mit diesem Dreiklang bringen wir ein effektives und umfassendes Paket auf den Weg, um den Anteil der Frauen in Führungspositionen merklich zu erhöhen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür Sorge tragen, dass die geplanten Regelungen praktikabel und realistisch sind.

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