KiZ – Entlastung für Familien

KiZ – Entlastung für Familien

Besonders betroffen von der Corona-Krise sind Familien. Gerade Familien, die ohnehin schon ein kleines Einkommen haben, trifft die Krise besonders hart. Deshalb werden wir den Kinderzuschlag (bis zu 185 Euro pro Monat) zeitlich befristet umgestalten: Statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung, wird zur Berechnung ausnahmsweise an das reduzierte Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft. Folgende Mindestgrenzen für Einkommen dürfen nicht unterschritten werden: Alleinerziehende 600€/ Paare 900€ brutto. Um die Familienkasse zu entlasten und Familien im Kinderzuschlag einfacher zu unterstützen, soll außerdem für Familien, die bereits den maximalen Kinderzuschlag beziehen und deren Bewilligung bald ausläuft, der Bezug des Kinderzuschlags automatisch für sechs weitere Monate verlängert werden. Die Beantragung geht ganz bequem online hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Diese Regelungen gelten ab 1.4. und voraussichtlich nur bis 30.9.2020.

Weitere Infos dazu hier: https://bit.ly/3adAlgf

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