Kinderarmut entgegentreten

Kinderarmut entgegentreten

Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir eines der wirksamsten Instrumente, um Kinderarmut zu bekämpfen: den Kinderzuschlag. In meiner Rede habe ich erläutert, wer vom Kinderzuschlag profitiert.

Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, in denen das Einkommen der Eltern nicht für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Wir erhöhen die Leistung auf bis zu 185 Euro monatlich und ergreifen Maßnahmen, dass derjenige, der zusätzliches Einkommen verdient, künftig mehr davon behalten darf. Ein wichtiges Signal, dass sich Leistung lohnt. Darüber hinaus wollen wir die Antragstellung vereinfachen und den Kinderzuschlag insgesamt bekannter machen.

Auch Alleinerziehende profitieren: Sie erhalten den Kinderzuschlag künftig auch dann, wenn sie Unterhaltszahlungen oder einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Bisher verhindern die Unterhaltsleistungen die Inanspruchnahme.

Außerdem erhöhen wir die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Eltern mit kleinem Einkommen müssen für das Schulessen künftig keinen Eigenanteil mehr zahlen. Außerdem wird Nachhilfeunterricht nicht erst dann gefördert, wenn die Versetzung gefährdet ist. Da Teilhabe besonders gut in Vereinen gelingt, werden wir den Zuschuss für Vereinsbeiträge von 10 auf 15 Euro monatlich erhöhen. Dafür setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ein.

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