Nach einem umfassenden Dialog mit Wissenschaft und Praxis hat das Bundesfamilienministerium Vorschläge für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt, die heute im Bundeskabinett beschlossen wurden. Mit der Reform wollen wir für alle Kinder und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sichern – vor allem für diejenigen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Dazu gehören auch die 3 bis 4 Millionen Kinder, die in einer Familie mit einem psychisch- oder suchtkranken Elternteil leben. Wir setzen mit dem Gesetz zentrale Empfehlungen der Arbeitsgruppe `Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern´ um, die der Deutsche Bundestag eingerichtet hatte. Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich selbst beim Jugendamt beraten zu lassen, wenn ein Problem besteht. Die betroffenen Familien sollen viel früher und unkomplizierter erzieherische Hilfen erhalten können – und zwar bevor die Situation außer Kontrolle gerät. Und künftig sollen Ärzte – die der Kinder und die der Eltern – sowie das Jugendamt enger zusammenarbeiten. So sind zum Beispiel Fallbesprechungen möglich, die nicht nur einen einzelnen, sondern die ganze Familie adressieren. Mit diesen Maßnahmen gehen wir beim Zusammenspiel von Jugendhilfe und Gesundheitssystem einen großen Schritt voran.
Zurück