Grenzpendler brauchen eine langfristige Lösung

Grenzpendler brauchen eine langfristige Lösung

Die aufgrund der COVID-19-Pandemie geschlossene Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland zur Telearbeit wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert und endet danach. Das ist eine gute Nachricht für die Grenzpendler aus dem Saarland. Beim Blick auf die hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen ist die Verlängerung der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland unerlässlich.

Aber auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie muss eine Lösung für Grenzpendler gefunden werden, die zeitgemäß ist. Ziel einer möglichen Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens muss sein, die Anzahl der Homeoffice Tage für berufliche Grenzgänger auch nach Ablauf der pandemiebedingten Sonderregelungen auszuweiten.

Ich habe die Bundesregierung zu einer möglichen Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg befragt. Die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf meine schriftliche Frage ist jedoch wenig zufriedenstellend. Ergebnisoffene Gespräche über einen potentiellen Kodifizierungs- und Anpassungsbedarf der 19-Tage-Regelung seien zwar geplant. Auf meine Frage, ob und wann mit einem Ergebnis dieser Gespräche gerechnet werden kann, könne derzeit jedoch keine Aussage getroffen werden.

Damit bleibt die Situation für die vielen Grenzpendler im Saarland viel zu vage. Das Bundesfinanzministerium muss die Überarbeitung der geltenden 19-Tage-Regelung in Verhandlungen mit Luxemburg zügig angehen. Die Pandemie hat bewiesen, dass das Arbeiten aus dem Homeoffice sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sehr gut funktioniert. Ein Zurück auf die 19-Tage-Regelung würde nicht mit der geänderten Arbeitskultur zusammenpassen.

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