Es geht um die Zukunft des öffentlichen WLAN und der Störerhaftung. Heute wurden im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur geplanten TMG-Änderung eine Reihe von Experten angehört. Ein ernüchterndes Fazit: Der aktuelle Gesetzesentwurf des BMWi erfüllt die Ziele des KOA-Vertrages nicht. Das Potenzial von WLAN im öffentlichen Raum sollte gefördert und Rechtssicherheit für Anbieter geschaffen werden. Die vorgeschlagenen Neu-Regelungen von § 8 und § 10 TMG sind dafür aber zu unbestimmt, praxisfern und wirkungslos. Zudem gibt es europarechtliche Bedenken – auch von der EU-Kommission selbst. Also müssen wir nachsteuern!
Ich bin entschieden dafür, die Neuregelung zum Paragraphen 10 ganz zu streichen, denn sie bringt nichts. Und was das freie WLAN in Paragraph 8 betrifft, sollten wir zeitlich schieben. Denn: Der EuGH wird demnächst eine Entscheidung zur Haftung von Access-Providern treffen und auch die Verantwortung von Plattformen und Onlinemittlern bzgl. der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz wird auf EU-Ebene beraten – das sollten wir berücksichtigen!
Fazit: die TMG-Novelle ist nicht entscheidungsreif. So können wir das Gesetz im Deutschen Bundestag nicht verabschieden!
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