Im Mai haben wir im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Zentraler Bestandteil dieses Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetzes ist die Mütterrente. Die Union löst damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein.
Ab 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Osten). Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden.
Wer noch aktive Arbeitnehmerin ist, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Das gleiche gilt natürlich für Väter, die sich für Kindererziehung entschieden haben, entsprechend.
Die Deutsche Rentenversicherung hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetz zusammengefasst.
Fragen und Antworten der Deutschen Rentenversicherung zur Mütterrente downloaden!
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