Fondsstandortgesetz und Zukunftsfonds

Fondsstandortgesetz und Zukunftsfonds

Die Pandemie bringt große wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen mit sich, aber sie stößt auch positive Veränderungen an, denn sie beschleunigt die Digitalisierung selbst in bislang skeptischen Branchen wie dem Gesundheits- oder Bildungswesen. Gründerinnen und Gründer haben mehr denn je die Chance, mit ihren klugen Ideen in den Markt einzusteigen. Wir müssen Ihnen dabei gute Unterstützung bieten. Es geht um Motivation, Fachkräfte und mehr Geld im Start-up-Ökosystem. All das könnte Deutschland zu einer stärkeren Start-up-Kultur verhelfen.

Mit dem Zukunftsfonds stellen wir in Europa das mit Abstand größte Finanzierungspaket für junge Unternehmen auf die Beine. Das heute im Kabinett verabschiedete Fondsstandortgesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein, um Deutschland als innovativen Standort attraktiv zu machen. Bislang sind nur in wenigen Start-ups und Digitalunternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt. Der Grund dafür sind vor allem steuerrechtliche Vorgaben, die das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung hierzulande noch unattraktiv machen. Anders etwa im Silicon Valley. Dort sorgt auch die Mitarbeiterbeteiligung für Identifikation mit dem Unternehmen, Motivation und Kapital für Neugründungen. Das wollen wir ändern, um Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu stärken. Auch wenn wir darüber hinausgehende Ideen und Vorstellungen haben, so ist das Gesetz doch ein guter Anfang und wir begrüßen es, dass das Thema angepackt wurde, obwohl es im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen war. Im parlamentarischen Verfahren werden wir prüfen, ob wir den Anwendungsbereich des Gesetzes noch ausweiten können, damit möglichst viele Start-ups und natürlich auch die dort arbeitenden Menschen davon profitieren können.

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