Erhebliche Verbesserung für Alleinerziehende

Erhebliche Verbesserung für Alleinerziehende

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen.

Durch die Aufhebung der Höchstbezugsdauer und die Anhebung der Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre zeigt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass ihr jedes Kind gleich viel wert ist.

Wir machen keinen Unterschied nach Alter, sondern unterstützen die Kinder, die nicht unter säumigen und sich aus der Verantwortung stehlenden Elternteilen leiden sollen.

Die säumigen Elternteile werden aber nicht entlastet. Ganz im Gegenteil. Wir nehmen sie künftig stärker in die Pflicht: Diese Eltern müssen der Unterhaltsvorschussstelle umfassend nachweisen, dass sie alle Mittel zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht eingesetzt haben. Können sie das nicht, wird ein fiktives Einkommen angesetzt und der Unterhaltsanspruch – sobald später Einkommen erzielt wird – nachträglich durchgesetzt.

Mit diesem Gesetz stärken wir gezielt Alleinerziehende und ihre Kinder, eine zentrale Forderung der Familienpolitiker der Union. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist ein weiterer wichtiger Schritt unserer familienpolitischen Maßnahmen, um gerade Alleinerziehende gezielt zu stärken.

 

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