Gestern fand im Ausschuss Digitale Agenda eine Anhörung zur wirtschaftlichen Relevanz des Datenschutzes statt. Dabei ist einmal mehr deutlich geworden, dass Daten große Quellen wirtschaftlichen Wachstums bilden. Doch nur durch einen vorausschauenden Umgang mit Daten wird sich die erhoffte wirtschaftliche wie gesellschaftliche Dynamik entfalten. Die durch die Digitalisierung erzeugte Datenintensität bedeutet auch Grundrechtsintensität. Nur ein modernes, ausdifferenziertes und transparentes Datenschutzrecht, wird für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft zum Standortvorteil werden.
Besonders wichtig ist die konsequente Durchsetzung des Marktortprinzips und eine effiziente Datensicherheit. Mit Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten haben wir in Deutschland gute Erfahrungen gemacht. Sie ermöglichen auch innovative und erfolgreiche Geschäftsmodelle im Big Data Bereich. Entsprechende Regelungen sollten auch in die EU-Verordnung aufgenommen werden.
Ein generelles Opt-in hingegen würde entweder dazu führen, dass am Ende weniger Datenschutz vorhanden ist, weil nicht zwischen den Daten differenziert wird und der Kunde, um das Produkt nutzen zu können, jeder Verwendung zustimmt. Oder es würde dazu führen, dass zahlreiche Geschäftsmodelle in Europa nicht funktionieren, weil die Zustimmung nicht erfolgen wird.
Auch ist zu bedenken, dass mit Opt-in basierten Geschäftsmodellen auch kritischere, weil personenbezogene Datensätze generiert werden, die bei Hacking größere Probleme verursachen können als pseudonomisierte und anonymisierte Datensätze.
Unterm Strich ist also eine generelle opt-in-Lösung innovations- und datenschutzfeindlich. Unsere guten Erfahrungen mit Anonymisierug und Pseudonomisierung hingegen sollten wir in Europa verankern.
Einig waren sich die Experten darin, dass eine einheitliche Rechtsordnung in Europa die beste Innovations- und Wachstumsspritze für die deutsche und europäische Wirtschaft sein wird.
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