Die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica waren verpflichtet, die 4G-Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung im Jahr 2015 bis Ende 2019 zu erfüllen. Hierzu gehören die Versorgung mit 50 Mbit/s im Antennensektor bei 98 % der Haushalte bundesweit bzw. 97 % pro Bundesland sowie eine vollständige Versorgung der Bundesautobahnen und ICE-Schienenstrecken. Auch wenn es in einzelnen Bundesländern deutliche Fortschritte gibt, erfüllt vor allem entlang der Bundesautobahnen und ICE-Strecken keines der Unternehmen die Versorgungsauflagen.
Für uns ist klar: Verstöße gegen die Versorgungsauflagen sind kein Kavaliersdelikt. Wenn wir die Ziele unserer Mobilfunkstrategie erreichen wollen, dann müssen die Mobilfunknetzbetreiber die Auflagen erfüllen. Deshalb muss die Bundesnetzagentur nun die Sanktionsmöglichkeiten nutzen, die wir ihr zur Verfügung gestellt haben. Dazu gehört auch das Verhängen von Bußgeldern gegen die Unternehmen.
Unser wichtigstes Ziel: Unternehmen und Staat müssen gemeinsam den Ausbau im ländlichen Raum und an den Verkehrswegen schneller vorantreiben. Es gilt die weißen Flecken schnell zu schließen. Unternehmen müssen besser kooperieren. Die Bundesregierung muss die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zügig auf den Weg bringen.
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