Liebe Leserinnen und Leser,
schaut man in den Duden, findet man unter dem Wort „Privileg“ folgende Definition: „einem Einzelnen oder einer Gruppe vorbehaltenes Recht, Sonderrecht; Sonderregelung“. Das scheint den Nagel bei der derzeitigen Diskussion um die Aufhebung von Bestimmungen für Geimpfte, Genesene und/oder Getestete auf den Kopf zu treffen, oder? Nicht umsonst ist derzeit überall von „Impfprivilegien“ die Rede.
Der Begriff ist allerdings aus meiner Sicht der genau Falsche: Unser Grundgesetz, unsere staatliche Ordnung und unsere politische Kultur definieren Gewerbefreiheit, Versammlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Ausübung des Glaubens und vieles mehr als Grundrechte. Grundrechte, die eben nicht für nicht bestimmte Gruppen gelten, sondern für alle. Sie sind per Definition keine Privilegien oder Sonderrechte, sondern fundamental für unseren Staat und unsere Gesellschaft.
In der Diskussion bekommt man mitunter den Eindruck, es würde bei Öffnungen Interessenspolitik für diejenigen gemacht, die schon Zugang zu vollem Impfschutz hatten. Dass es ungerecht sei, Menschen mehr zu erlauben, während andere weniger dürfen. Dass wir als Gesellschaft jetzt solidarisch mit denen sein müssten, die noch nicht geimpft werden konnten – alles nachvollziehbare Gedanken.
Wir dürfen allerdings nicht vergessen: Die Einschränkung der Freiheiten, der Grundrechte ist von Anfang an so angelegt gewesen, dass sie nur aufgrund der besonderen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit aller begründet werden konnte. Anders ausgedrückt: Sind Menschen keine Gesundheitsgefahr mehr für andere und selbst nicht mehr gefährdet, gibt es keine Rechtfertigung mehr, sie in ihren Rechten übermäßig einzuschränken. Geben wir diese Rechte aus Angst vor „Impfneid“ nicht zurück, ist das ein Vergehen am Grundgesetz.
Gestern hat sich der Bundestag mit genau dieser Frage: Der Stellung von immunisierten Personen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen beschäftigt. Es war eine emotionale Debatte und man spürt regelrecht, wie schwer die Entscheidungen dieser Tage fallen. Letztlich hat sich aber das liberale Grundrechtsverständnis durchgesetzt: Immunisierte Personen erhalten ihre Rechte jetzt nach und nach wieder. Das halte ich für richtig.
Das Impftempo hat sich beschleunigt und wir sind auf einem guten Weg. Das Saarland hat bereits mehr als jedem Dritten die erste Dosis verabreichen können, bis Ende Juli soll jeder Zugang zu vollem Impfschutz haben. Spätestens dann soll auch jeder, der will, wieder die Chance auf mehr Normalität haben.
Ihre Nadine Schön
2 Milliarden für eure Bildung
Das letzte Jahr hat Spuren hinterlassen. Auch in der Bildung. Für viele Schüler war/ist der digitale Unterricht kein Problem. Für andere stellte er eine Herausforderung dar. Vor allem diejenigen, die schon im Alltagsunterricht zurück hingen oder die zuhause schwierige Lernbedingungen haben, leiden darunter. Mir ist wichtig, dass keine Schülerinnen und Schüler auf der Strecke bleiben. Deshalb investieren wir 2 Milliarden in die Zukunft unserer Kinder.
Mit dem Geld wollen wir einerseits die Bildungslücken schließen und andererseits das soziale Miteinander stärken. Die Hälfte des Geldes wird verwendet, um bessere Nachhilfemöglichkeiten zu schaffen sowie Ferienkurse zu fördern. Das übrige Geld dient zur Förderung der frühkindlichen Bildung, zum Beispiel Sprachkitas, Freizeit-, Ferien und Sportaktivitäten. So können wichtige Sozialkompetenzen, die im Online-Unterricht zu kurz kamen, zielgerecht ausgebaut werden.
Mir persönlich ist es außerdem wichtig, das Engagement der Ehrenamtlichen zu stärken.. Für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sind deshalb 30 Millionen eingeplant, um Vereine und Verbände vor Ort zu fördern.
Mehr dazu findet ihr hier
Versprochen, Gehalten: Jetzt kommt die Ganztagsbetreuung
Mit der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzen wir eines unsere wichtigsten bildungs- und familienpolitisches Vorhaben für diese Legislaturperiode um. Wir erhöhen damit die Chancengerechtigkeit, stärken die individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit diesem Gesetzentwurf, der in dieser Woche von der Bundesregierung beschlossen wurde, soll ein Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder im Bundesrecht verankert werden. Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das entsprechende Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es selbstverständlich nicht.
Darüber hinaus haben wir natürlich auch die Kritik von Ländern und Kommunen sehr ernstgenommen. Deshalb sollen den Ländern mit diesem Gesetzentwurf weitere Finanzhilfen für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden. Insgesamt stellt der Bund dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ab 2026 beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten und finanziert diese ab dem Jahr 2030 dauerhaft mit 960 Mio. Euro jährlich mit.
Klar ist aber auch: Damit uns dieses gesellschafts- und bildungspolitisch wichtige Vorhaben gelingt, müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt an einem Strang ziehen. Wir im Saarland haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass wir genau das können: ebenübergreifend zusammenarbeiten und gemeinsam ein Ziel erreichen.
Ich bin davon überzeugt, dass uns das auch bei der Ganztagsbetreuung gelingen wird und wir mit diesem Gesetz einen wichtigen Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen.
Die Pflege der Zukunft
In dieser Woche haben wir das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege verabschiedet. Damit wollen wir das große Potential der Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausschöpfen. Damit uns das gelingt, müssen die bestehenden Regelungen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Das Gesetz schafft Anreize, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und auf den Pflegebereich zu erweitern. Auch die Vorteile der elektronischen Patientenakte werden künftig stärker genutzt. Eine weitere Maßnahme ist das Ausweiten der digitalen Kommunikation im Gesundheitsbereich durch Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes. Videosprechstunden werden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich und weitere Leistungserbringer werden an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Damit gehen wir in unserem Gesundheitssystem einen riesigen Schritt in Richtung Zukunft!
Eine Stiftung für den Kanzler der Einheit
Dr. Helmut Kohl war mehr als nur ein Bundeskanzler und einer der bedeutendsten Politiker des 20. Jahrhunderts: Er war der „Kanzler der Einheit“. Sein unermüdlicher Einsatz für die deutsche Wiedervereinigung und die europäische Integration bleibt unvergessen.
Damit auch künftige Generationen nicht vergessen, was der CDU-Politiker Helmut Kohl in seiner 16-jährigen Amtszeit geleistet hat, braucht es die Helmut-Kohl-Stiftung. Wir wollen eine angemessene Erinnerungsstätte schaffen, die das politische Erbe, das Wirken und die wichtigsten Erfolge des Kanzlers veranschaulicht und dazu anregt sich mit seiner Geschichte auseinanderzusetzen – für Deutschland und Europa.
Sitz der neuen Stiftung soll die Bundeshauptstadt Berlin werden.
photocredit.:Pixabay/geralt
Schärferes Schwert gegen Hass und Hetze im Netz
Am Donnerstag haben wir im Plenum die Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des sogenannten NetzDG debattiert. Im NetzDG geht es darum, welche Pflichten Plattformen bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz haben und wie Sicherheitsbehörden gegen die digitale Verrohung vorgehen können.
Das NetzDG wurde bereits 2017 eingeführt und ist ein großer Fortschritt, der auch international Anerkennung fand. EU-Mitgliedstaaten haben sich durch das Gesetz inspirieren lassen. Auch die kommende Regulierung durch die EU selbst im Zuge des Digital Services Act wird eine klare Handschrift aus dem NetzDG tragen. Das ist auch dringend nötig, um besseren Schutz im Netz zu bieten. Vor allem Frauen und Minderheiten bekommen auf Social Media den Hass noch viel zu oft zu spüren.
Bei allem Lob, den das NetzDG verdient, gab es doch noch einiges zu verbessern. Das habe ich in meiner Rede im Zuge der Debatte auch betont. Wir verbessern mit diesem neuen Aufschlag die Verfahren des Gesetzes, wir schaffen mehr Transparenz und wir verbessern die Meldewege, um Betroffenen die Beschwerde zu vereinfachen. Insbesondere die Meldewege auf Facebook waren bisher nur schwer nachzuvollziehen. Gleichzeitig stärken wir die Mittel zur Prüfung für diejenigen, die sich durch Löschung eines Kommentars in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen.
Das wirksamste Mittel gegen Hass im Netz bleibt aber: Mund aufmachen und Gegenhalten. Hetzer müssen gezeigt bekommen, dass sie in der Minderheit sind und ihr Verhalten nicht toleriert wird. Wir wollen, dass man auch im Netz gut, in fairer, sachlicher Auseinandersetzung diskutiert. Dazu braucht es starke rechtliche Grundlagen – die bietet das Netz DG – und dafür braucht es Zivilcourage – die bietet jeder Einzelne von uns.
photocredit.:Pixabay/rythmuswege
Baulandmobilisierungsgesetz schafft Wohnraum
Diese Woche war das Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestag. Für uns Saarländer ein wichtiges Gesetz. Schließlich sind wir das Land der Häuselebauer, auch wenn andere das gerne für sich in Anspruch nehmen. Für den Traum vom Eigenheim im Grünen hat das Gesetz positive Auswirkungen!
In Zukunft soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden. Das führt zu mehr Flexibilität in der Bebauung auf dem Land. Vorhandenes Bauland kann unkomplizierter freigegeben werden. So können zum Beispiel kleinere Bauvorhaben am Ortsrand schneller realisiert werden.
Baugebote können dort ausgesprochen werden, wo die Wohnraumversorgung gefährdet ist. Also wenn zum Beispiel in der Mitte des Ortes ein Grundstück lange brach liegt, kann die Gemeinde einfacher verlangen, dass es bebaut wird.
Gleichzeitig gibt es ein verlängertes Vorkaufsrecht der Kommunen. Brachliegende Grundstücke können mit einem „Vorrecht“ erworben werben, um dort neuen Wohnraum zu schaffen.
Zu guter Letzt erleichtert das Gesetz auch Dachaufstockungen und den Ausbau von Dachgeschossen und macht die Abstandsflächen flexibler. Es gibt außerdem neue Maßzahlen, was Verdichtung und Dachaufstockungen angeht. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlichen Gebäuden in Wohnraum wird erleichtert.
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