Anhörung zur Organspende

Anhörung zur Organspende

In der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss bewerten renommierte Experten das Für und Wider sowohl der Widerspruchslösung als auch des Vorschlags für ein „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten habe ich mich dem von Jens Spahn initiierten Gruppenantrag angeschlossen, der die Widerspruchslösung in Deutschland einführen soll.

Damit soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organspende eintragen lassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt. Außerdem muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Daher die Bezeichnung der „doppelten Widerspruchslösung“. Die Freiwilligkeit der Entscheidung wird dabei zu keinem Zeitpunkt angetastet. Jeder kann Widerspruch einlegen, schriftlich oder gegenüber seinen Angehörigen.

Bereits seit vielen Jahren haben wir viel Zeit und Geld in groß angelegte Aufklärungskampagnen investiert, auch Krankenkassen informieren ihre Versicherten – passiert ist jedoch sehr wenig. Tag für Tag sterben Menschen – Kinder, Familienväter, Freunde – weil sie kein Spenderorgan bekommen.  Ich bin der Meinung: Man kann jedem zumuten, sich zu entscheiden. Wie die Entscheidung ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen.

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