Acht neue Gesetze zu Asyl & Migration

Acht neue Gesetze zu Asyl & Migration

Dass die GroKo liefert, zeigt auch das Bündel aus insgesamt acht Migrationsgesetzen, auf das wir uns geeinigt haben. Die beiden Eckpfeiler dieses Pakets bilden das Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz.

Bei der Ausreisepflicht soll künftig klarer zwischen denjenigen unterschieden werden, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind, und denjenigen, die täuschen oder sich nicht um die Beschaffung ihres Passes kümmern. Das neue Gesetz bestraft künftig alles, was Abschiebungen verhindert oder verzögert.

Das Fachkräftezuwanderungsgesetz regelt die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Nicht nur in der Pflege und im Handwerk, sondern auch in der IT sind wir auf Talente aus dem Ausland angewiesen. Als Unionsfraktion ist es uns gelungen, Erleichterungen bei IT-Fachkräften durchzusetzen: Eine Aufenthaltserlaubnis wird möglich, wenn sie drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen können und ein bestimmtes monatliches Einkommen erhalten. Auf den für andere Branchen geltenden Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse kann verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber entsprechend bescheinigt, dass diese für die Ausführung der Tätigkeit nicht erforderlich sind. Das ist ein gutes Signal an die vielen innovativen Startups und Unternehmen.

Zuwanderung und Rückführungen gehören für uns zusammen: Wir ermöglichen die legale Zuwanderung von Personen, die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Zugleich setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind. Dadurch ordnen und steuern wir Migration in unser Land.

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