In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche debattiert. Wir dürfen in dieser Diskussion nicht vergessen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich verboten und damit kein normaler medizinischer Eingriff wie jeder andere ist. Nur unter besonderen Bedingungen bleiben Abbrüche straffrei.
Eine dieser Bedingungen ist eine ausführliche Beratung, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dient. Betroffene Frauen müssen behutsam und informativ auf dem Weg begleitet werden, eine Entscheidung zu treffen. Diese schwierige Abwägung darf nicht durch Werbung für Schwangerschaftsabbrüche beeinflusst werden.
Mit einer Aufhebung oder Änderung der bestehenden Vorschrift bestünde die Gefahr, dass Schwangerschaftsabbrüche als etwas Harmloses und Normales dargestellt werden. Dies ist mit unserem christlichen Menschenbild nicht vereinbar. Wenn wir es ernst damit meinen, ungeborenes Leben zu schützen, dürfen wir den §219a StGB auf keinen Fall streichen.
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