Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt

Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt

Am heutigen Mittwoch hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut einen Bericht vorgestellt zur Prävention sexueller Gewalt durch die Etablierung von Schutzkonzepten. Auch wenn in den vergangenen Jahren einiges geschehen ist, um Kinder besser vor sexueller Gewalt und Missbrauch zu schützen, ist das Ergebnis des Berichts ernüchternd. Umfassende Schutzkonzepte in Einrichtungen sind demnach noch in keinem Bereich flächendeckend umgesetzt. Auch nicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Februar 2019 hat unsere Fraktion in ihrem Positionspapier zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs die Etablierung von Schutzkonzepten in allen Einrichtungen gefordert, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Wir werden bei der nun anstehenden Reform des SGB VIII einfordern, diese gesetzlich verpflichtend vorzuschreiben in den Bereichen, für die der Bund zuständig ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zum Gute-Kita-Gesetz bereits durchgesetzt, dass das Bundesgeld auch für die Erstellung und Anwendung von Schutzkonzepten in Kitas verwendet werden kann. Zum Beispiel für die Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Infoabende für die Eltern und die Erarbeitung eines Handlungsplans bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Nur so können Kitas zu Orten werden, an denen Kinder kompetente Hilfe finden können, wenn sie sexuelle Gewalt erfahren haben. Gleichzeit fordern wir die Länder dringend auf, Schutzkonzepte auch für Schulen verpflichtend vorzuschreiben.

 

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