„Nachdem wir im Bundestag nun lange darüber diskutiert haben, wie wir die Zahl der Organspenden erhöhen können, wird heute über die verschiedenen Anträge in 2./3. Lesung abgestimmt. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten habe ich mich dem von Jens Spahn initiierten Gruppenantrag angeschlossen, der die Widerspruchslösung in Deutschland einführen soll.
Damit soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organspende eintragen lassen können. Zunächst muss festgestellt werden, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders im Register vorliegt. Liegt kein Widerspruch vor, so werden die Angehörigen befragt, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Organspende zulässig. Daher die Bezeichnung der „doppelten Widerspruchslösung“. Die Freiwilligkeit der Entscheidung wird dabei zu keinem Zeitpunkt angetastet. Jeder kann Widerspruch einlegen, schriftlich oder gegenüber seinen Angehörigen.
Bereits seit vielen Jahren haben wir viel Zeit und Geld in groß angelegte Aufklärungskampagnen investiert, auch Krankenkassen informieren ihre Versicherten – passiert ist jedoch sehr wenig. Tag für Tag sterben Menschen – Kinder, Familienväter, Freunde – weil sie kein Spenderorgan bekommen. Ich bin der Meinung: Man kann jedem zumuten, sich zu entscheiden. Wie die Entscheidung ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen.“
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