6 Mio € für erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik im Landkreis St. Wendel

6 Mio € für erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik im Landkreis St. Wendel

Ich freue mich sehr, dass der Bund zwei Projekte des Jobcenter St. Wendel mit fast sechs Millionen Euro in den kommenden Jahren fördert und damit der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik im Landkreis St. Wendel Rechnung trägt.

Ein Förderschwerpunkt liegt dabei auf Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen einer besonderen Förderung bedürfen. Darüber hinaus erfahren Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter dem Aspekt sozialer Teilhabe eine gezielte Unterstützung. Somit erreicht die Förderung vor diesem Hintergrund nicht nur die Langzeitarbeitslosen selbst, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder.

Die Tatsache, dass St. Wendel sowohl über das ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit als auch das Bundesprogramm ‚Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ bis 2019 mit Zuwendungen in Höhe von nahezu sechs Millionen Euro gefördert wird, trägt der erfolgreichen Bilanz des Landkreises als eine von 108 Optionskommunen deutschlandweit Rechnung.
Neben der Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Zahlung von Arbeitslosengeld II steht das Bemühen im Mittelpunkt, die Menschen bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Beschäftigung wirksam zu unterstützen und damit nachhaltig in das Arbeitsleben einzugliedern.

Die Zahlen sprechen für sich: Der Landkreis St. Wendel hat seit Jahren die mit Abstand niedrigste Arbeitslosenquote im Saarland mit derzeit 3,9 Prozent (Stand: März 2016).

 

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Neues Bundesprogramm sichert die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser!

Neues Bundesprogramm sichert die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung überführt.

Ich begrüße dieses neue Bundesprogramm sehr, weil es die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser sicherstellt. Gleichzeitig ermuntere ich die Einrichtung in der Gemeinde Nonnweiler in meinem Wahlkreis, sich im Rahmen der Ausschreibung bis zum 31. Mai 2016 um Fördermittel zu bewerben!

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Konzept der Mehrgenerationenhäuser weiterzuentwickeln und deren Finanzierung dauerhaft zu gewährleisten. Daher starten wir dieses neue Bundesprogramm und ermöglichen so den Einrichtungen mehr Flexibilität in ihrer Arbeit sowie die bessere Anpassung der Angebote an die Situationen und konkreten Bedarfe der Menschen vor Ort.

Mit dieser Neukonzeption des Förderprogramms wollen wir darüber hinaus die kommunale Einbindung der Mehrgenerationenhäuser verbessern und tragen so dem demografischen Wandel in unserer Gesellschaft Rechnung.

Vor diesem Hintergrund ist auch das Mehrgenerationenhaus in Nonnweiler ein wichtiger Begegnungsort für generationenübergreifendes Miteinander und tagtäglich gelebtes bürgerschaftliches Engagement.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Interessensbekundungsverfahren finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

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