Diese Woche drehte sich im Plenarsaal des Deutschen Bundestags alles um die Einnahmen und Ausgaben der Bundesregierung für das kommende Jahr. Beschlossen haben wir einen Haushalt, der klare Akzente setzt, wenn es um Investitionen in unsere Zukunft, die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit sowie Maßnahmen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt geht. Insgesamt hat der Bundeshaushalt 2019 ein Volumen von gut 356 Milliarden Euro.
Wir investieren in zentrale Zukunftsbereiche, davon innerhalb meiner Zuständigkeitsbereiche u. a. in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie in die Entlastung von Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes und der Einführung von Baukindergeld. Für die innere Sicherheit schaffen wir tausende neue Stellen bei Bundespolizei, BKA und Zoll. Der Verteidigungsetat wächst um knapp 5 Milliarden Euro, damit unsere Soldaten gut ausgerüstet im Einsatz sind. Den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken wir durch Investitionen in digitale Bildung, Kinderbetreuung und Wohnen.
Um darüber zu debattieren, wie viel Geld im kommenden Jahr wofür ausgegeben werden soll, nehmen wir uns traditionell eine ganze Sitzungswoche Zeit. Der Mittwoch morgen einer Haushaltswoche gehört allerdings der so genannten „Generalaussprache“, in der sich die Fraktionen nicht nur mit Zahlen, sondern vor allem mit der aktuellen Politik der Regierung auseinandersetzen. Die Bundeskanzlerin nutzte ihre Redezeit auch dazu, sich ganz klar gegen nationalistische Bestrebungen auszusprechen. Als einen wichtigen Punkt der Regierungspolitik nannte sie auch die Digitalisierung. Es sei wichtig, hier im globalen Wettbewerb Fortschritte zu erzielen, denn, so die Kanzlerin: „Wir wollen wieder überall Weltklasse werden.“
Mit dem Bundeshaushalt 2019 haben wir das sechste Jahr in Folge einen Haushaltsplan ohne neue Schulden beschlossen. Mit dem Haushaltsentwurf setzen wir aber nicht nur die im Koalitionsvertrag versprochene Politik der schwarzen Null fort – 2019 wird erstmals das sogenannte EU-Maastricht-Kriterium erfüllt, wonach der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten darf. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass die finanzielle Solidität und Berechenbarkeit ein Markenzeichen der Union bleibt.
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