Der Deutsche Bundestag debattiert morgen in 1. Lesung die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Endlich wird der Unterhaltsvorschuss an die Lebensumstände der alleinerziehenden Familien angepasst. Mit der Aufhebung der Bezugsdauer und der Anhebung der Altersgrenze der Kinder auf 18 Jahre tragen wir dem Umstand Rechnung, dass auch Unterhaltspflichtige von Kindern, die älter sind als 12 Jahre, ihrer Zahlungsverpflichtung oft nicht nachkommen.
Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Armutsvermeidung von Alleinerziehenden, die oft nur aufgrund der ausbleibenden Unterhaltszahlungen auf zusätzliche SGB II-Leistungen angewiesen sind.
Es ist und bleibt ein Skandal, dass viele Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen und ihre ehemaligen Partner im Stich lassen. Daher stellen wir im Gesetz klar, dass Jugendämter bei säumigen Unterhaltszahlungen im Mahnverfahren erwirkte Titel vor anderen Gläubigern vollstrecken können. Den Unterhaltspflichtigen bleibt lediglich der notwendige Selbstbehalt.
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